Leitung Betreuung in Personalunion mit Interesse an Schulleitungsaufgaben, 80 %
7 Tage altAngaben zum Job
Firma | Stadt Zürich |
Kategorie | Sonstiges | Pensum | 80% |
Einsatzort | Zürich |
Job-Inhalt
Ihre Aufgaben
Zu Ihren Hauptaufgaben als Leitung Betreuung (60 %) gehören
- Leitung der Betreuung in den Bereichen Personal, Betrieb, Pädagogik und ISR-Settings
- Sicherstellung sämtlicher Betriebsabläufe im Rahmen des Wechsels zur Tagesschule im Sommer 2025
- Personalführung der Mitarbeiter*innen im Bereich Betreuung mit einer Führungsspanne von rund 6 Angestellten / Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden, Mitarbeiterbeurteilungen (ZBG)
- Administrative Arbeiten im Zusammenhang mit der Personalführung, Budgetverwaltung und der Schüler*innen-Zuteilung (unter Anwendung verschiedener Tools wie peps.NET, PSL etc.)
- Kontaktperson für externe Fachstellen
- Organisation und Verwaltung der Verpflegungskredite
- Zusammenarbeit mit den beiden Co-Leitungen Betreuung der Betreuungseinrichtung der Schule Aemtler Primar
- Unterstützung und Zusammenarbeit der Schulleitung bei Vertretungen und bei der Umsetzung von Schulentwicklungsprozessen
- Zusammenarbeit mit der Kreisschulbehörde
- Zu Ihren Hauptaufgaben als Stellvertretung Schulleitung (20 %) gehören
- Dienst- und Einsatzplanung der Mitarbeiter*innen, Sicherstellung der Stellvertretungen, Vikariatswesen
- Führung der Klassenassistenzen
Sie bringen mit
- Abschluss im Bereich Sozialpädagogik auf Tertiärstufe (Fachhochschule, Höhere Fachschule)
- Abgeschlossener Studiengang CAS in Führung und Zusammenarbeit in Non-Profit-Organisationen
- Interesse an Schulentwicklungsfragen und bildungspolitischen Themen
- Bereitschaft zur professionellen Reflexion der Arbeit des Leitungsteams
Wir bieten Ihnen
- Verantwortungsvolle, vielseitige Führungsaufgabe
- Spannendes, herausforderndes Wirkungsfeld im Schulbereich
- engagierte und unterstützende Schulleiterin
- Ein engagiertes Schulteam
- Gut strukturierte Abläufe in der Schule
- Zentraler Standort mit guter ÖV-Anbindung
- Zeitgemässe Anstellung nach den Richtlinien der Stadt Zürich und den Richtlinien des Kantons Zürich